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August 11, 2026
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August 5, 2026
Als Umsatz gelten die Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich der Verbrauchssteuern und Kosten für Fracht, Transportversicherung, Porto und Verpackung. Der zusammengefasste Berichtskreis des Monats- und Jahresberichtes für Betriebe umfasst sämtliche Betriebe des Wirtschaftsbereiches Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, wenn in diesen Betrieben mindestens 20 Personen tätig sind. Maßgebend für die Zuordnung ist ab 2009 die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“, und zwar die Abschnitte B und C.
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INKAR – Indikatoren und Karten zur Raum- und Stadtentwicklung (BBSR)
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Indikator über die durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienste von Arbeitnehmern im produzierenden Gewerbe. Arbeitnehmer = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + Beamte/Richter/Soldaten. Nicht dazu gehören Selbständige, mithelfende Familienangehörige sowie Personen die einen freien Beruf ausüben. Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (nicht Sozialbeiträge der Arbeitgeber) sowie Sachleistungen, die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.
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Hinweis auf die Unternehmensstruktur einer Region. Das Unternehmensregister-System, ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Unternehmen und Betrieben aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen mit Umsatz und/oder Beschäftigten. Ausgenommen sind aktuell die Abschnitte A, O, T und U (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht sowie öffentliche Verwaltung) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Eine Niederlassung (Betrieb) ist eine örtliche Einheit, die einer Rechtlichen Einheit (Unternehmen) zugeordnet ist. Das Unternehmensregister wird seit 2014 als zentrale Datenbank beim Statistischen Bundesamt geführt und dezentral von den Statistischen Landesämtern gepflegt. Eine Niederlassung wird dann in die Auswertung mit einbezogen, wenn sie kumuliert über die 12 Monate des Berichtsjahres mindestens eine(n) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(n) oder mindestens 12 geringfügig entlohnt Beschäftigte aufweist oder wenn sie den einzigen Standort einer Rechtlichen Einheit bildet, welche im Berichtsjahr einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro aufweist.
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